Ehrenkodex für Malakologische Feldarbeit |
1. Präambel Das Sammeln von Objekten der belebten und unbelebten Natur ist eine Tätigkeit mit Tradition. Ihre Wertschätzung ist seit jeher in verschiedensten Kulturkreisen belegt. Dabei sind die Motive für das Anlegen von Naturaliensammlungen vielfältig. Mit Begründung der Speziellen Zoologie und Botanik als wissenschaftlichen Disziplinen wurden im Zuge der Erforschung von Flora und Fauna Sammlungen zusammengetragen, denen sowohl als kulturhistorischen Zeugnissen wie auch als Referenzen für die taxonomisch arbeitenden Zweige der Biologie höchster Rang zukommt. Neben professionellen Biologen waren auch zahlreiche sogenannte Amateure auf diesem Gebiet sehr erfolgreich, und ihre Kollektionen bilden heute nicht selten das Rückgrat der Bestände von Museen und öffentlichen Sammlungen. Diese Kultur des wissenschaftlich begründeten Sammelns hat sich bis heute erhalten. Dabei konnte sich früheren Sammlergenerationen der Gedanke an die Erschöpfbarkeit der natürlichen Bestände noch kaum aufdrängen. Die gegenwärtige Situation verlangt diesbezüglich jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit. Unter dem Druck der menschlichen Zivilisation kam und kommt es vielerorts zu einer dramatischen Verarmung des biologischen Inventars, bedingt in erster Linie durch die Vernichtung von Lebensräumen. Diese Entwicklung geht auch an der Molluskenfauna nicht vorüber, und so ist es zwingend notwendig, im Rahmen der wissenschaftlichen Sammeltätigkeit verantwortungsvoll mit den verbliebenen Beständen umzugehen. Dies bezwecken die nachfolgenden Empfehlungen für die malakologische Geländearbeit. Sie richten sich in erster Linie an die Mitglieder der Deutschen Malakozoologischen Gesellschaft. Dem Schwerpunkt der DMG entsprechend berücksichtigen sie vor allem die Perspektive eines Selbst-Sammlers von Binnenmollusken. Die Problematik des weltweiten Handels mit vorwiegend marinen Arten wird nur am Rande behandelt. Vor dem eigentlichen Apell an die Sammler ist es notwendig, einige grundlegende Feststellungen zu treffen: - Es ist nicht möglich, auf dem Gebiet der Malakologie profunde Artenkenntnis zu erwerben, ohne mit einer Referenzsammlung zu arbeiten (dies gilt für fast alle Gruppen wirbelloser Tiere). Zahlreiche Arten lassen sich erst nach anatomischer Präparation sicher bestimmen. Das Sammeln lebender Tiere ist somit für taxonomische und faunistische Forschung in gewissem Umfang unerläßlich. - Belegstücke sind meist der einzige einigermaßen verläßliche Anhalt dafür, daß eine Art im betreffenden Gebiet tatsächlich vorkommt oder -kam. Diese Art von Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für Arten- und Biotopschutzmaßnahmen. Insofern ist das kundige Sammeln Voraussetzung für gezielten Naturschutz. - Es ist in aller Regel nicht das Besammeln, das zum flächenhaften Artenschwund führt, sondern der Entzug der Lebensgrundlagen durch andere Einflüsse. Dementsprechend können Schutzmaßnahmen, die sich vor allem auf Sammelverbote stützen, nicht greifen. Vielmehr sind es vor allem verantwortungsvolle Sammler, die die Bedrohung einer Art feststellen und Schutzmaßnahmen empfehlen können. Dennoch soll hinsichtlich der Gefährdung durch Besammeln zu einer prophylaktischen Wachsamkeit aufgerufen werden, zumal sich heute die allgemein zurückgehenden Bestände einer vermehrten Zahl potentieller Sammler gegenüber sehen.
2. Geländearbeit Verhalte dich angemessen Schone den Bestand Schone den Standort Gemeinsame Sammelexkursionen mit Kollegen, etwa im Rahmen einer Tagung, sind oft sehr angenehme und anregende Erlebnisse. Doch soll der jeweilige Organisator abwägen, wieviele Malakologen ein als Exkursionsziel ins Auge gefaßter Biotop oder Geotop verkraften kann, und gegebenenfalls auf die Demonstration einer Rarität im Gelände verzichten. Beschränke Dich Gesetzliche Bestimmungen Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, keine Faunenverfälschungen zu verursachen.
3. Sammlungsarbeit Etikettiere Publiziere Hinterlege Darüber hinaus sollte sich jeder Sammler rechtzeitig darüber Gedanken machen, was mit seiner Sammlung nach Beendigung seiner malakologischen Aktivitäten geschehen soll. Der Verbleib in einer öffentlichen Sammlung ist eine naheliegende Möglichkeit. Hier bietet es sich an, schon frühzeitig eine Zusammenarbeit mit der betreffenden Institution anzustreben. Ein anderer Weg besteht darin, die Sammlung einem engagierten und zuverlässigen Nachwuchsmalakologen zu überlassen. In jedem Fall ist eine rechtzeitige und klare Regelung angezeigt.
4. Anhang: Handel mit Mollusken Wäge ab
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Dieser Kodex wurde von der 27. Mitgliederversammlung der Deutschen Malakozoologischen Gesellschaft am 30. Mai 1998 einstimmig verabschiedet. |