Schema eines Meßtischblattes
Hier werden die Minutenfelder im Quadranten-Viertel angekreuzt, in
denen der Fundort liegt. Liegt der Fundort in zwei Qudranten-Vierteln,
sind zwei Meldebögen auszufüllen. Prinzipiell ist pro Fundort
ein Meldebogen auszufüllen. Nach Möglichkeit sollte nach
Lebensräumen getrennt gesammelt und protokolliert werden. (z.B.
Brombeergetrüpp auf kalkreichem Untergrund, Waldmantel trockenwarmer
Standorte, Schwarzerlenwald an Fließgewässern, Fichtenforst,
Acker auf Lößboden). Ansonsten sind auf dem Meldebogen
alle besammelten Biotoptypen aufzuführen.
TK-25-Nummer, Quadrant und Minutenfeld
Hier werden die Nummer des Meßtischblattes (Topographische
Karte im Maßstab 1:25.000), der entsprechende Quadrant (1
bis 4) eingetragen. Die entsprechenden Minutenfelder (1-15) in dem
der Fundort liegt, sind anzukreuzen.
Fundort
Hier sollte eine in der entsprechenden Karte wiederzufindende Bezeichnung
des Fundortes oder eine Kurzbeschreibung angegeben werden (keine
Biotopbeschreibung). Muster: Laubwald 2 km südwestlich XY-Dorf;
Südufer des Unterbacher Sees; 'Hinkesforst'; Schelpe-Bach zwischen
A-Dorf und B-Stadt. Die Angaben sollten jeweils anhand des Meßtischblattes
nachvollziehbar sein.
Kreis
Angabe des Kreises/der kreisfreien Stadt entsprechend dem amtlichen
Kfz.-Kennzeichen, z.B. LIP - Kreis Lippe, K - Stadt Köln, HSK
- Hochsauerlandkreis.
Stadt/ Ortschaft
Angabe der Stadt/Ortschaft z.b.: Stadt Hilden; Stadt Höxter
- Ortschaft Brenkhausen.
Geologie
z.B. Schiefer, Grauwacke, Sandstein, Basalt, Muschelkalk.
m ü. NN
Hier sollte die mittlere Höhe über dem Meeresspiegel (siehe
Topographische Karte) eingetragen werden.
Melder
Platz für Adressenstempel. Auch regelmäßige Melderlnnen
und ständige Mitarbeiterlnnen des Arbeitskreises sollten hier
ihre vollständige Adresse angeben.
Beobachtungszeitraum
Aus Gründen der Datenbankstruktur muß ein vollständiges
Datum eingetragen werden (z.b. 15.04.2000). Ist der Tag unbekannt,
erfolgt der Eintrag 01.04.2000. Ist der Monat unbekannt, erfolgt
der Eintrag 01.01.2000.
Erfassung und Methode
Hier bitte die zutreffende Methode/Methoden und den Erfassungsgrad
ankreuzen. "Stichprobenhaft" heißt in der Regel,
daß eine Nachkontrolle erforderlich ist, bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit
noch weitere Arten zu erwarten sind oder daß nicht das gesamte
Gebiet kontrolliert werden konnte.
Bemerkungen
An dieser Stelle können interessante Feststellungen vermerkt
werden, z.B. zur Ökologie der Arten, auch Hinweise zu erkannten
Gefährdungen und zu durchgeführten Schutzbemühungen.
Hier kann auch vermerkt werden, wer die Art ggf. nachbestimmt hat.
Artenliste
In dieser Liste sind alle in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen
Schnecken- und Muschelarten (hier ohne Treibhausarten) aufgeführt
(vgl. Arbeitscheckliste). Es dürfen
nur sichere Artbestimmungen eingetragen werden. Hier nicht aufgeführte
Arten können in die Leerzeilen eingetragen werden. Ebenso können
in die Leerzeilen unbestimmte Arten nach Gattung (Cepaea cf. juv.
oder Cochlicopa cf. lubricella) aufgenommen werden. Auf die Möglichkeit
einer Bestimmung von Belegen durch den Arbeitskreis Mollusken NRW
wurde bereits hingewiesen.
Spalte S (Status)
In die Spalte S werden folgende Status-Abkürzungen je nach
Erfüllung der Kriterien eingetragen.
V = Vorkommende Population
Kriterium: Die Anzahl der lebend gesammelten bzw. beobachteten Jung-
und/oder Alttiere läßt auf eine "reproduktionsfähige
Population" schließen. Die Habitatansprüche der
Art sind im untersuchten Biotoptyp erfüllt.
W = Wahrscheinliches Vorkommen
Kriterium: Frische, leere Schalen oder Gehäuse gefunden. Der
Fundort läßt auf eine Erfüllung der Habitatansprüche
der Art schließen.
U = Status unklar: Vorkommen übersehen, erloschen oder
vom Genist ausgespült
Kriterium: Alte, leere Schalen oder Gehäuse, außerhalb
eines eindeutigen Genistfundortes gefunden. Keine intensive Nachsuche
am Fundort und in der angrenzenden Umgebung. Der Fundort läßt
auf eine Erfüllung der Habitatansprüche der Art schließen.
G = Genistfund
Kriterium: Eindeutiger Genistfund (Spülsaum, Genisthaufen,
Treibholzstamm), alte und/oder frische, leere Schalen oder Gehäuse
gefunden. Der Fundort läßt nicht auf eine Erfüllung
der Habitatansprüche der Art schließen.
E = Vorkommen erloschen
Kriterium: Es liegen Literaturangaben oder Sammlungsmaterial mit
einem anwendbaren Raumbezug vor, oder es wurden alte, leere Schalen
oder Gehäuse außerhalb eines eindeutigen Genistfundortes
gefunden. Im gesamten räumlichen Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes
wurde intensiv gesucht bzw. weitergesucht. Als Ergebnis wurden keine
lebenden Tiere beobachtet, und es wurden keine frischen, leeren
Schalen oder Gehäuse gefunden. Die Einschätzung erfolgt
unter dem Vorbehalt, daß es praktisch fast unmöglich
ist, einen 100%igen Nachweis dafür zu erbringen, daß
eine Art nicht vorkommt. Da eine Unterscheidung, ob es sich um subrezente
oder um subfossile Funde handelt, unseres Erachtens ohne Zusatzuntersuchungen
nicht möglich ist, werden alle Funde außerhalb geologischer
Aufschlüsse, auch Funde aus Niedermoor-Torfen, als subrezent
eingestuft. Der Begriff subrezent wird hier so definiert, daß
die Art zwischen dem Fundtag und dem Jahr 1900 im UG vorgekommen
ist.
Spalte B (Beleg)
Ist ein Beleg hinterlegt worden, ist in diese Spalte ein x einzutragen.
Biotoptyp
Hier ist der untersuchte Biotoptyp einzutragen ggf. auch mehrere.
Es sollte, jedoch kein muß, der Biotopytpenschlüssel
der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden: RIECKEN, RIES &
SSYMANK (1994): Schriftenreihe für Landschaftspflege Naturschutz
Heft 41. Herausgegeben vom Bundeamt für Naturschutz.
Hinweis
Unterhalb der Artenliste besteht die Möglichkeit anzukreuzen,
wenn die Melderin/ der Melder nicht damit einverstanden ist, daß
die Daten den Naturschutzbehörden oder der LÖBF entsprechend
der Vereinbarung "Zusammenarbeit zwischen Arbeitskreisen des
ehrenamtlichen Naturschutzes und der LÖLF (Abteilung Biotop-
und Artenschutz)" zur Kenntnis gelangen.
Rückseite
Die Rückseite des Erhebungsbogens dient zum Aufkleben oder
Kopieren einer Fundortkarte oder zum Zeichnen einer Skizze des Fundortes.
|